Clubordnung

Clubordnung des Segelclub Breitenthal e.V. 01.04.2019

  1. Allgemeine Ordnung
  2. Erläuterung Wasserliegeplatz
  3. Liegeplatzordnung G. Mitgliederstatus
  4. Campingordnung H. Jugendliche
  5. Benutzung der Vereinsboote I. Gebühren
  6. Segelbetrieb
  7. Allgemeine Ordnung

Teil 1. Allgemeine Ordnung

1. Zutritt zum Vereinsgelände haben nur Mitglieder. Gästen ist der Zutritt nur in
Begleitung eines Mitgliedes gestattet.
2. Das Befahren des Geländes mit Kfz sollte nur in unbedingt erforderlichen Situationen
erfolgen. Das Parken ist nur auf den vorgesehenen Plätzen erlaubt.
3. Jedes Mitglied ist für die Sauberhaltung des Platzes und der Räumlichkeiten
mitverantwortlich. Zu den jeweiligen Veranstaltungen ist eine Abfallentsorgungseinrichtung
(Mülltonne) vorhanden, ansonsten müssen Abfälle jeglicher Art mitgenommen werden.
4. Haustiere dürfen mitgebracht werden, Hunde müssen an die Leine.
5. Fischen jeglicher Art ist nur mit Genehmigung des Eigentümers erlaubt.
6. Grundsätzlich sollte auf Andere größtmögliche Rücksicht genommen werden, um jedem
einen hohen Freizeitwert zu gewährleisten. Freundlichkeit muss eine Selbstverständlichkeit sein.

7. Alle vereinseigenen Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln und sauber zu halten.
8. Das Vereinsgelände und alle darauf befindlichen Gebäude sind nach Verlassen zu verschließen.
9. Bauliche Veränderungen sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
10. Schäden an Anlagen, Booten, aber auch Personen sind sofort zu meldn.
11. Es besteht eine Haftpflichtversicherung für das Vereinsgelände. Die abgestellten Boote sind
jedoch nicht gegen Diebstahl und Vandalismus versichert.
12. Der Platzwart ist zuständig für alle Arbeiten auf dem Gelände, für Liegeplätze an Land und im
Wasser, sowie für die technischen Einrichtungen des Vereins. Er ist weisungsberechtigt.
13. Alle Liegeplatz- und Stellplatzbesitzer haben die angesetzte Arbeitsleistung zu erbringen.
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden am Jahresende mit 15,00 Euro berechnet.
Die Anzahl der Arbeitsstunden beträgt 8 Stunden pro Kalenderjahr.Beschluss 2016
Für eventuelle Unfälle bei Arbeitseinsätzen übernimmt der Verein keine Haftung (gilt als
persönliche Freizeit – versicherungsbedingt!!)
14. Das Leergut aus unserem Getränkeautomat muss unbedingt in die bereitgestellten
Getränkekisten zurückgebracht werden. Auf Trennung der Flaschensorten ist zu achten.
15. Tor zum Gelände muss ausser bei Veranstaltungen des Vereins geschlossen werden. Nicht
abgeschlossen, aber Konsequent zu. Beschluss
B. Liegeplatzordnung

Liegeplatzordnung
1. Die Zuteilung eines Bootsliegeplatzes ist immer von den Aktivitäten eines Mitgliedes im
Verein abhängig. (Erläuterung Abschnitt F) (Beschluss 2019)
2. Jedes Mitglied hat sein Segelfahrzeug auf dem ihm vom Platzwart zugewiesenen Stellplatz
zu verwahren.
3. Jeder Liegeplatzinhaber ist für die Ordnung an seinem Platz selbst verantwortlich. Wird ein
Liegeplatz nicht in Ordnung gehalten, wird dies gegen eine Gebühr zu Gunsten der
Jugendgruppe durch den Verein übernommen. (max. vier mal im Jahr, siehe Gebühren).
4. Größere bauliche Maßnahmen sind mit dem Platzwart abzusprechen.
5. Alle Winterlagerplätze auf dem Vereinsgelände sind bis 01. Mai jeden Jahres zu räumen.
6. Die Bootsgröße muss dem Gewässer und den Liegeplätzen angepasst sein.
7. Liegeplatzinhaber müssen jeweils 1x Regattaleitung übernehmen. Beschluss 2016
C. Campingordnung
Allen Mitgliedern des Segelclubs Breitenthal e.V. stehen ganzjährig Wohnwagen- und
Wohnmobilstellplätze auf den dafür ausgewiesenen Stellflächen in begrenzter Anzahl zur
Verfügung.
Campern mit Zelt steht die Wiese zur Verfügung. Jeder belegte Platz wird mit 3,50 Euro pro
Nacht berechnet. Jede Übernachtung ist eigenverantwortliche in die vorhandene Campingliste
einzutragen. Auf die Sauberkeit der Stellplätze und der Zeltwiese ist zu achten. Zugfahrzeuge
von Wohnwagen sind separat auf dem Kfz-Parkplatz abzustellen.
Campingdomiziele dürfen maximal 3 Tage unbewohnt auf dem Gelände stehen. Beschluss 2017
Der Stromverbrauch wird über Zähler abgerechnet (0,38 Ct pro KW).
Jugendlichen ist das Übernachten auf dem Gelände nur unter Aufsicht gestattet, ist aber
kostenlos.
D. Benutzung der Vereinsboote
1. Durch erwachsene Mitglieder:
Jedes Mitglied kann diese Boote benutzen. Der SCB erwartet aber, dass jeder Benutzer mit
diesen Booten sehr sorgfältig und auch seemännische umgeht. (geeignetes Schuhwerk,
verträgliche Manöver). Schäden sind unverzüglich dem Platzwart zu melden. Wurden diese
durch den Benutzer fahrlässig verursacht, hat dieser die Kosten der Reparatur zu tragen.
2. Durch jugendliche Benutzer:
Jedes jugendliche Mitglied kann bei Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten oder einer
anderen Aufsichtsperson (Jugendwart etc.) diese Boote benutzen, sofern er zu dessen
Führung geeignet ist. Über die Eignung entscheidet ein Erziehungsberechtigter
(Aufsichtsperson), der auch die Aufsichtspflicht übernimmt. Der Platzwart ist zu informieren.
Ansonsten wie oben.
E. Segelbetrieb
1. Es gilt die bayerische Schifffahrtsordnung und das Naturschutzgesetz.
2. Eine Haftpflichtversicherung für Boote ist Pflicht.
3. Die Nutzung der Slipanlage (Rutchgefahr) und der Stege erfolgt auf eigene Gefahr.
4. Regatten werden nach vereinsinternen Regeln durchgeführt. Die Teilnahme erfolgt
auf eigene Gefahr (§ 15 der Satzung).
5. Gäste mit eigenem Boot können gegen eine Gebühr von 5,00 E pro Tag die Slipanlage
und das Vereinsgelände benutzen, sofern sich ein Mitglied des SCB auf dem Gelände
aufhält. Der SCB e.V. übernimmt keinerlei Haftung bei Unfällen, die durch die Benutzung
von Vereinseinrichtungen/Hilfeleistungen entstehen.
F. Erläuterungen Wasserliegeplatz
1. Es werden insgesamt mehrere Veranstaltungen durchgeführt: An- und Absegeln, Sommerfest und
einige Regatten. Um den bisher zugesagten Wasserliegeplatz auch in der darauffolgenden Saison nutzen
zu dürfen, muss der Bootseigner aktiv an vier Veranstaltungen teilnehmen. Dabei spielt es keine Rolle ob
Segeln, vorzugsweise mit dem eigenen Boot, ob Regattaleitung oder als Helfer beim Sommerfest.
Bei Nichterreichen der Mindestpunktzahl verliert man seinen Platz. Jeder kann sich aber wieder in die
Warteliste eintragen.
G. Mitgliederstatus
Ordentliche Mitglieder im Sinne des § 3 der Satzung vom 30. Januar 2010 sind:
1. Aktive Mitglieder: Bootseigner, Wohnwagen-, Wohnmobilbesitzer und Mitglieder, die
regelmäßig Vereinseinrichtungen benutzen.
2. Passive Mitglieder.
H. Jugendliche
Jugendliche können nur aktiv sein, wenn ein Erziehungsberechtigter ordentliches Mitglied ist.